Amtliche Bekanntmachungen

Der Gemeindeverwaltungsverband Steinlach-Wiesaz veröffentlicht öffentliche Bekanntmachungen entsprechend der Verbandssatzung durch Bereitstellung hier im Internet, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.  Als Tag der Bekanntmachung gilt der Bereitstellungstag. Nachrichtlich können die Bekanntmachungen zusätzlich ohne rechtliche Folge daraus in den Amtsblättern der Gemeinden Dußlingen, Gomaringen und Nehren aufgenommen werden.

Die hier veröffentlichten Bekanntmachungen können zu den Öffnungszeiten der Geschäftsstelle im Schlosshof 6, 72810 Gomaringen, kostenlos eingesehen werden und sind gegen Kostenerstattung als Ausdruck zu erhalten. Ausdrucke der öffentlichen Bekanntmachungen können unter Angabe einer Bezugsadresse gegen Kostenerstattung zugesandt werden.

Sollte eine öffentliche Bekanntmachung (als Internetbekanntmachung) aufgrund gesetzlicher Regelungen nicht möglich sein, wie z.B. zu Flächennutzungsplänen, erfolgt die Bekanntmachung durch Einrücken in das Amtsblatt der Gemeinden Dußlingen, Gomaringen und Nehren und ist ergänzend hier einsehbar. Als Tag der Bekanntmachung gilt hierfür der Erscheinungstag der o.g. Amtsblätter.